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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)


von Highfiles GbR S. Dietrich & T. Kurmann (nachstehend Highfiles genannt), Karl-Heine-Str. 99, 04229 Leipzig, vertreten durch Sabine Dietrich und Thilo Kurmann.

ABG als Download (PDF / 232 KB)

1. ALLGEMEINES

1.1. Folgende AGB vom 27.10.2006 sind Bestandteil aller Verträge mit Highfiles. Der Einbeziehung abweichender AGB eines Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Regelungen sind nur dann gültig, wenn diese durch Highfiles schriftlich bestätigt wurden.
1.2. Sollte eine der nachstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Regelungen davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
1.3. Alleiniger Ansprechpartner für Nebenabreden oder Zusicherungen, welche über den Inhalt dieser AGB hinausgehen, ist die Geschäftsführung (Sabine Kersching und/oder Thilo Kurmann) von Highfiles. Nebenabreden oder Zusicherungen gelten nur, wenn diese schriftlich bestätigt werden.
1.4. Gerichtsstand ist Leipzig.

2. LEISTUNGSUMFANG

2.1. Unsere Angebote verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, freibleibend und unverbindlich und gelten für die Dauer von acht Wochen.
2.2. Ein verbindlicher Auftrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber und Highfiles (Auftragnehmer) ein schriftliches Angebot oder einen schriftlichen Auftrag unterzeichnet haben.
2.3. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem mit dem Auftraggeber und Highfiles vertraglich (schriftlich) vereinbarten Auftrag. Durch diesen wird der Auftragsumfang verbindlich festgelegt.
2.4. Sollte der Auftraggeber Ergänzungen bzw. Korrekturen den Auftragsumfang betreffend wünschen, so ist dies Highfiles innerhalb von einer Woche nach Zugang der Auftragsbestätigung schriftlich mitzuteilen. Anderweitige Absprachen erlangen keine Rechtswirksamkeit und sind unverbindlich.

3. GEÄNDERTE LEISTUNGSANFORDERUNGEN

3.1. Während der kompletten Projektdauer gilt:
Geänderte Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen, die zusätzlichen Arbeitsaufwand verursachen, werden extra in Rechnung gestellt. Dabei gelten alle Anforderungen als geänderte Leistungsanforderungen, die nicht zu Beginn des Projektes schriftlich vorlagen. Im Ermessen von Highfiles können geänderte Leistungsanforderungen auch kulant geregelt werden. Gleiches gilt für zusätzlichen Aufwand zur Überarbeitung bestehender Inhalte.

4. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

4.1. Dem Auftraggeber obliegt die Bereitstellung aller bei ihm vorhandenen und zur Realisierung der vereinbarten Leistungen notwendigen Produkte sowie aller dazu bestehenden Informationen. Dazu gehört besonders das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, Datenmaterial sowie Hard- und Software, soweit dies die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers erfordern.
4.2. Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, Highfiles im Rahmen der Projektdurchführung Materialien (Bild, Text etc.) zu beschaffen, hat er diese umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Auftraggeber überlassenen Materials notwendig, so übernimmt er die hierfür anfallenden Kosten.
4.3. Sofern und soweit sich Verzögerungen oder Änderungen der vereinbarten Leistungen aus einer nicht vollständigen bzw. nicht rechtzeitigen Bereitstellung ergeben, hat der Auftraggeber dafür allein einzustehen.
4.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Inhalt seiner bereitgestellten Dateien nicht rechtswidrig ist, insbesondere nicht gegen geltendes Straf-, Ordnungswidrigkeits- oder Datenschutzrecht verstößt oder Urheberrechte, Marken- oder sonstige Kennzeichnungsrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt. Highfiles übernimmt in dieser Hinsicht keinerlei Haftung.
4.5. Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten vor.

5. TERMINE

5.1. Zeitangaben für Anfangs- und Fertigstellungstermine in Verträgen sind ungefähre Angaben und gelten nur dann als fest vereinbart, wenn dies ausdrücklich geregelt ist.
5.2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerung durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.) hat Highfiles nicht zu vertreten und berechtigen Highfiles, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

6. VERZUG

6.1. Überschreitet Highfiles eine vertraglich oder andere schriftlich vereinbarte Frist und hat es zu vertreten, gerät Highfiles erst nach einer weiteren Mahnung des Auftraggebers in Verzug. Der Auftraggeber hat Highfiles insoweit schriftlich eine angemessene Frist zu setzen, mit der Erklärung, die Annahme der Leistung nach Fristablauf abzulehnen. Die Folgen des Verzuges richten sich nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.

7. ABNAHME, FUNKTIONSPRÜFUNG, ERFÜLLUNG

7.1. Nach Auslieferung des Werkes wird eine Funktionsprüfung durchgeführt. Bei Bedarf wird eine erforderliche Nachbesserung und der Zeitpunkt einer weiteren Funktionsprüfung schriftlich festgehalten.
7.2. Das Werk ist vertragsmäßig hergestellt, wenn alle wesentlichen Punkte des Auftrages erfüllt wurden. Der Auftraggeber erklärt dann unverzüglich schriftlich die Abnahme. Andernfalls setzt ihm Highfiles eine Frist von sieben Tagen. Mit Ablauf dieser Frist gilt das Werk als abgenommen, wenn der Auftraggeber keine Gründe für eine verspätete oder verlängerte Prüfung nennt.
7.3. Entspricht das Werk in wesentlichen Punkten nicht dem Auftragsumfang, so hat der Auftraggeber Highfiles das unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber setzt Highfiles eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung.
7.4. Erfolgt eine Abnahme unter Vorbehalt, sind die Abweichungen in der Abnahmeerklärung festzuhalten. Highfiles verpflichtet sich innerhalb einer angemessenen Frist zur Mängelbeseitigung.

8. ZAHLUNGSMODALITÄTEN

8.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind 15 % der Brutto-Auftragssumme sofort, nach Auftragserteilung und Rechnungslegung fällig.
Der Restbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme und Rechnungslegung fällig. Highfiles behält sich vor, angemessene Abschlagszahlungen für den Restbetrag zu fordern.
8.2. Ist der Auftraggeber mit Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, so ist Highfiles berechtigt, die Tätigkeiten für den Auftraggeber einzustellen. In diesen Fällen hat der Auftraggeber die eventuell entsteheneden Kosten der Produktionsunterbrechung und ggf. der Wiederaufnahme sowie den aus der Verzögerung aufgetretenen Schaden zu ersetzen.
8.3. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so hat er, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 9% pro Jahr zu zahlen.

9. EIGENTUMSVORBEHALT

9.1. Alle Werke und Leistungen von Highfiles verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung in deren Eigentum. Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung übertragen.
9.2. Highfiles behält sich vor, sämtliche Werke und Leistungen erst nach vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber zu übergeben und/oder schon übergebene Leistungen und Werke zurückzunehmen (z.B. Sperren einer bereits online gestellten Webpräsenz).

10. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

10.1. Für Mängel des Projektes im Rahmen der laut Angebot zu erbringenden Leistungen haftet Highfiles nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 633 ff. BGB). Abweichend von den genannten Bestimmungen des BGB gilt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, mit Wirksamkeit der Angebotsannahme das Folgende.
10.2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Projektabnahme und wird übereinstimmend auf 12 Monate festgelegt. Weiterhin wird vereinbart, dass für den Fall, dass ein Mangel auftritt, den Highfiles zu vertreten hat, die Mängelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Fristsetzung zuerst und ausschließlich durch Highfiles erfolgt. Sollte die Nacherfüllung den Mangel nicht beheben, stehen dem Besteller die weiteren Rechte nach § 634 BGB offen.
10.3. Die Haftung erstreckt sich ausschließlich auf das durch Highfiles erstellte Werk. Die Gewährleistung und Haftung entfällt bzw. wird eingeschränkt, sobald der Kunde das Werk selbst verändert oder verändern lässt (ausgenommen die redaktionelle Arbeit, wenn ein entsprechendes Redaktionssystem Bestandteil ist). Highfiles übernimmt keinerlei Haftung dafür, dass nach jeglicher Änderung des Projektes (ausgenommen die redaktionelle Arbeit, wenn ein entsprechendes Redaktionssystem Bestandteil ist) durch den Auftraggeber oder Dritte die Funktionsfähigkeit wie zum Zeitpunkt der Projektabnahme erhalten bleibt.

11. SCHADENERSATZ

11.1. Wird Highfiles die obliegende Leistung unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der folgenden Maßgabe:
Ist die Unmöglichkeit auf unser Verschulden zurückzuführen, so ist der Auftraggeber berechtigt Schadenersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Schadenersatzanspruch des Auftraggebers auf 10% des Wertes desjenigen Teiles der Leistung, der wegen der Unmöglichkeit nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Schadenersatzansprüche über 10% sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn bei Vorliegen eines Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, zwingend gehaftet wird. Das Recht zum Rücktritt bleibt davon unberührt.
11.2. Ausgeschlossen sind Ansprüche aus entgangenem Gewinn, ausgebliebener Einsparung, mittelbaren und/oder Folgeschäden. In jedem Fall ist unsere Haftung auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden beschränkt.

12. SCHUTZRECHTE DRITTER

12.1. Highfiles ist für die Inhalte, welche der Betreiber der Webseite bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist Highfiles nicht verpflichtet, diese Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße oder Rechtsmängel zu überprüfen. Der Betreiber übernimmt die alleinige Haftung gegenüber denjenigen, die eine Verletzung von Schutzrechten geltend machen und stellt Highfiles insofern von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei.


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